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   BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06   

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https://dejure.org/2006,2194
BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06 (https://dejure.org/2006,2194)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2006 - 1 BvR 144/06 (https://dejure.org/2006,2194)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 1 BvR 144/06 (https://dejure.org/2006,2194)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Berechnung des "Nettoeinkommens" iSd § 48 Abs 3 S 1 GKG ohne Berücksichtigung von ALG II verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung der Berufsfreiheit des beigeordneten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Sozialleistungen zum Einkommen; Auslegung des § 48 Abs. 3 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG); Ohne Gegenleistung erhaltene Sozialleistungen (Transferzahlungen) als Einkommen; Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung als Sache der allgemein ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1581
  • FamRZ 2006, 841
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt bezeichneten Grundrechts angezeigt, da die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Zur Begründung einer Grundrechtsverletzung kann sich die Beschwerdeführerin insbesondere nicht auf die Entscheidung der Kammer vom 23. August 2005 (NJW 2005, S. 2980) berufen.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    a) Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. BVerfGE 1, 418 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03

    Streitwertbemessung für eine Ehescheidung bei ratenfreier

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Das Oberlandesgericht des Ausgangsverfahrens vertritt im Gegenteil in zwei veröffentlichten Entscheidungen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, S. 355 und JurBüro 1984, S. 900 f.) ausdrücklich die Auffassung, bei der Streitwertfestsetzung komme es nicht darauf an, ob Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei.
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 22 UF 562/01

    Streitwert; Scheidung; Berufungsrücknahme; Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Diese Auslegung der einfachrechtlichen Norm zur Streitwertberechnung ist zwar nicht unumstritten, entspricht aber der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Dresden [10. Zivilsenat], FamRZ 2004, S. 1225; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, S. 572; Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 3 Rn. 25; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 3 Rn. 32 m.w.N.; a.A. OLG Dresden [22. Zivilsenat], FamRZ 2002, S. 1640; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 48 GKG Rn. 38).
  • OLG Dresden, 20.11.2003 - 10 WF 745/03

    Berücksichtigung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei der Streitwertbemessung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Diese Auslegung der einfachrechtlichen Norm zur Streitwertberechnung ist zwar nicht unumstritten, entspricht aber der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Dresden [10. Zivilsenat], FamRZ 2004, S. 1225; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, S. 572; Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 3 Rn. 25; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 3 Rn. 32 m.w.N.; a.A. OLG Dresden [22. Zivilsenat], FamRZ 2002, S. 1640; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 48 GKG Rn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 W 11/97

    Streitwert bei Klage auf Zahlung von Regelunterhalt

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06
    Diese Auslegung der einfachrechtlichen Norm zur Streitwertberechnung ist zwar nicht unumstritten, entspricht aber der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Dresden [10. Zivilsenat], FamRZ 2004, S. 1225; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, S. 572; Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 3 Rn. 25; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 3 Rn. 32 m.w.N.; a.A. OLG Dresden [22. Zivilsenat], FamRZ 2002, S. 1640; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 48 GKG Rn. 38).
  • OLG Rostock, 12.04.2007 - 10 WF 72/07

    Streitwert des Ehescheidungsverfahrens: Festsetzung, wenn beide Parteien Hartz

    Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2006 (FamRZ 2006, 841) hat das Gericht vielmehr die Verfassungsbeschwerde bei einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall nicht zur Entscheidung angenommen, weil keine Nichtbeachtung von Grundrechten vorliege.
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2011 - 5 WF 178/10

    Streitwertbemessung in Ehesachen: Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II als

    Zum Nettoeinkommen sind alle tatsächlich bezogenen Einkommen ohne weitere Differenzierung, etwa hinsichtlich des Gesichtspunktes einer Gegenleistung (auch wenn vom BVerfG zu § 48 Abs. 3 S. 1 GKG a. F., FamRZ 2006, 841, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet), zu zählen.
  • OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08

    Streitwert des Scheidungsverfahrens

    Andererseits begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sozialrechtliche Transferleistungen nicht als Einkommen im Sinne des § 48 Absatz 3 Satz 1 GKG angesehen werden (Beschluss vom 22.Februar 2006 - 1 BvR 144/06, NJW 2006, 1581,1582).
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